Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) und Betriebliche Gesundheitsdienstleistungen (GDL) werden als Leistung des Unternehmens allen Mitarbeitenden oder Mitarbeitergruppen angeboten und komplett durch das Unternehmen finanziert. Sie sind al betriebliche Ausgabe steuerlich absetzbar. Sie sind als betriebliche Ausgaben steuerlich absetzbar. Die Betriebliche Krankenversicherung kann auf drei Arten finanziert werden.
Arbeitgeberfinanzierung:
Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer. Er finanziert die BKV der Mitarbeitenden. Die Beitragshöhe hängt von den Tarifbausteinen ab. Die Leistungsabwicklung erfolgt zwischen SDK und Mitarbeitenden. Der Datenschutz bleibt somit gewährleistet.
Arbeitnehmerfinanzierung:
Der Arbeitgeber stellt durch den Rahmenvertrag Vergünstigungen einer BKV zur Verfügung. Der Arbeitnehmer ist Versicherungsnehmer und Beitragszahler. die Leistungsabwicklung erfolgt direkt zwischen SDK und Mitarbeitenden.
Mischfinanzierung:
Gemeinsame Finanzierung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist möglich.
Bei der Risikoprüfung stehen Ihnen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Mit Gesundheitsprüfung
Bereits ab 5 Personen (davon mindestens zwei Arbeitnehmer) erhalten Ihre Mitarbeitenden günstige und individuelle Gruppenkonditionen. Entsprechend dem gewählten Versicherungsumfang sind Gesundheitsfragen zu beantworten.
Ohne Gesundheitsprüfung für jede Finanzierungsart
Abhängig von der Betriebsgröße und der Branche kann auf die Beantwortung von Gesundheitsfragen verzichtet werden.
Voraussetzungen:
Ohne Gesundheitsprüfung bei Arbeitgeberfinanzierung
Es erhalten alle Mitarbeitenden oder eine ausgewählte Gruppe des Unternehmens zum gleichen Versicherungsbeginn einen einheitlichen Versicherungsschutz. Neben dem Verzicht auf die Gesundheitsprüfung bieten wir eine listenmäßige Aufnahme von Mitarbeitenden und dem Wegfall von Wartezeiten an.
Mitversicherung der Angehörigen:
Entfällt die Beantwortung von Gesundheitsfragen für Ihre Mitarbeitenden, so können auch deren Familienangehörigen ohne Gesundheitsfragen aufgenommen werden. Sie profitieren dann von den günstigen Firmenkonditionen.
Gruppenbildung:
Es können nach objektiven Kriterien Gruppen (z.B. Führungskräfte, leitende Angestellte oder nach Betriebszugehörigkeit) gebildet werden, die als eigenständige BKV betrachtet werden.